Vergaberichtlinien zum Integrationsförderpreis „Anette-Albrecht-Medaille“
1) Hintergrund und Ziel der Anette-Albrecht-Medaille
In der Mitgliederversammlung am 16.9.2007 des BiBeZ - Ganzheitliches Bildungs- und Beratungszentrum zur Förderung und Integration behinderter/ chronisch erkrankter Frauen und Mädchen e.V. wurde beschlossen, dass der BiBeZ e.V. einen Integrationsförderpreis ausschreibt.
Der Preis soll an die BiBeZ-Mitbegründerin Anette Albrecht erinnern und deren Lebenswerk würdigen.
Der BiBeZ e.V. lobt daher einen Integrationsförderpreis aus, der die Bezeichnung „Anette Albrecht Medaille“ hat.
Ziel des Preises ist es, Menschen auszuzeichnen, die wie die Namensgeberin des Integrationsförderpreises unermüdlich, couragiert und engagiert eintreten für Integration und Förderung von Menschen mit Behinderung/ chronischer Erkrankung. Dieser Preis dient dazu, diese für ihre Taten zu würdigen und diese öffentlich zu machen oder ihre innovativen Ideen der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen und anderen die Chance zu geben, davon Nutzen zu haben.
Als Maßgabe des Preises gelten die hier aufgeführten Richtlinien.
2) Der Preis und seine Verleihung
Die Ausschreibung des Preises fand erstmals in 2012 statt.
Die erste Verleihung des Preises fand im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung zum 20-jährigen Bestehen des BiBeZ e.V. im Jahr 2012 statt.
Ab 2012 wird der Integrationspreis alle zwei Jahre vergeben. Mit der Preisverleihung beginnt die nächste Ausschreibung.
Die Auswahl der preiswürdigen Bewerbungen übernimmt eine Jury. Sie kann die Auszeichnung einer Person oder einer Gruppe zusprechen oder diese zwischen zwei Personen/ Gruppen zu gleichen Teilen aufteilen. Der Integrationsförderpreis besteht aus ein bis zwei Medaillen und Urkunden und insgesamt 1.000 Euro Preisgeld. Die Förderung erhalten wir vom Amt für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg.
Der Integrationsförderpreis kann unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel einer deutlichen Aufstockung des Preises und nach einer sorgfältigen zeitlichen und organisatorischen Machbarkeitsprüfung, jährlich vergeben oder bei fehlenden Preisgeldern auch ausgesetzt werden.
3) Jury
Die Jury setzt sich aus 5 Personen plus 2 Vertretern/- zusammen.
Die 5 erstbesetzten Personen bleiben aktive Jury, solange keine Person ausfällt.
Sollte trotz der beiden Vertreter keine 5 Jurymitglieder gewonnen werden können, kann die Jury ausnahmsweise auf 3 Personen begrenzt werden.
Die Jury wird von den Mitgliedern des BiBeZ e.V. in der Mitgliederversammlung gewählt und bleibt für die Dauer einer Vergabeperiode im Amt.
Nach der Vergabeperiode erfolgt eine Neuwahl der Jury durch die Mitgliederversammlung.
Die bereits von der letzten Amstperiode gewählten Jurymitglieder können einzeln oder als gesamtes Juryteam von der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und einzeln oder als gesamtes Juryteam bestätigt werden.
Die Auswahl der Preisträgerin/ des Preisträgers erfolgt mit einfacher Mehrheit der Jury und ist an keine Wahlform (geheime Wahl bzw. Akklamation) gebunden.
Jury-Mitglieder selbst dürfen keine Vorschläge für den Preis einreichen.
4) Preisträger/innen und Ausschreibung
Der Preis wird öffentlich ausgeschrieben.
Weder Personen noch Gruppen können sich selbst vorschlagen. Jeder kann Einzelpersonen oder Gruppen schriftlich für den Preis vorschlagen. Mündliche Vorschläge bzw. Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Als Preisträger/innen kommen Einzelpersonen oder Gruppen in Frage, die mit ihren Ideen und/ oder Taten die Teilhabe von Menschen mit Behinderung/ chronischer Erkrankung am alltäglichen und gesellschaftlichen Leben in Heidelberg und/ oder der Metropolregion Rhein-Neckar gefördert oder verbessert haben, z.B.
• indem sie mit ihren Ideen, Erfindungen, Anpassungen oder Taten im Alltag oder im Arbeitsleben der Menschen mit Behinderung/ chronischer Erkrankung Barrieren abgebaut haben und/ oder
• indem sie in einer Situation oder beim Verfolgen politischer Ziele für Menschen mit Behinderung ein hohes Maß an Zivilcourage bewiesen haben.
Diese Ideen/ Taten sollten beispielhaft und möglichst neu sein.
Der Erfolg in der Praxis wird von mindestens einer Person mit Behinderung/ chronischer Erkrankung bezeugt. Die Preisträger/innen müssen mindestens 14 Jahre alt sein und in Heidelberg oder in der Metropolregion Rhein-Neckar tätig sein bzw. wohnen.
Die vorgeschlagene Idee/ Tat der Bewerbung sollte nicht bereits bei einem anderen Wettbewerb gewonnen haben. Dies bedeutet in seiner Konsequenz, sofern es andere Einrichtungen gibt, sind diese vorrangig für die Preisvergabe zu bewerten. Sollte die bereits in einem anderen Wettbewerb beworbene Idee/ Tat der Bewerbung so herausragend sein, dass alle Jurymitglieder sie in der Preiskategorie sehen, kann sie aufgenommen werden.
Der Bewerbungsbogen und weitere Informationen können telefonisch oder per Fax oder Mail angefordert werden. Außerdem stehen die notwendigen Informationen sowie der Bewerbungsbogen unter www.bibez.de als pdf zum Download bereit.
Der Bewerbungsbogen ist korrekt und vollständig auszufüllen und dem BiBeZ e.V. per Post (ausreichend frankiert), per Fax oder Email zuzusenden. Es gilt der Einsendeschluss, der 31. Juli des jeweiligen Vergabejahres. ( siehe Punkt 4 vorletzter Absatz), der in der Ausschreibung angeben wird.
Zusätzliche Angaben zum Bewerbungsbogen können in Form eines Berichtes abgegeben werden, dessen Umfang drei DIN A4-Seiten einschließlich Anlagen nicht überschreiten darf.
In der Bewerbung sind zu benennen:
- die Person, die die Gruppe/ Person vorschlägt,
- der/ die Ansprechpartner/in für die vorgeschlagene Idee/ Tat und
- eine Person, die den Erfolg der Idee/ Tat bezeugen kann (diese kann mit dem/ der Ansprechpartner/in übereinstimmen) – hier gelten Broschüren, Flyer nicht als Bezeugung.
Die Angabe von Telefonnummer, Fax und/oder Emailadresse – soweit vorhanden – sind für Rückfragen unbedingt erforderlich.
Einsendeschluss ist der 31. Juli des jeweiligen Vergabejahres. Die Einsendung muss bis zum Einsendeschluss und ausreichend frankiert per Post an den BiBeZ e.V. und/oder als Fax bzw. E-Mail zugesandt werden.
Die Postadresse lautet: BiBeZ e.V., Alte Eppelheimer Str. 40/1, 69115 Heidelberg.
E-Mailadresse:
Faxnummer: 06221/ 58 67 78
Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen!
5) Ausschlussbestimmung
Ein Anspruch auf Verleihung der „Anette Albrecht Medaille“ besteht nicht! Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6) Sonstige Bestimmungen
Die aufgrund dieser Richtlinien erhobenen Angaben sind notwendig. Die Daten der Bewerbungsanträge werden nur zur Bearbeitung gespeichert und nur für die Beschlussfassung an die Jury weitergegeben. Inhalte der Bewerbungen werden von den Jurymitgliedern streng vertraulich behandelt.
Da die Ehrung öffentlich ist, müssen die Personen, die als Preisträger/innen in Frage kommen, damit einverstanden sein, öffentlich in Bild und Wort präsentiert zu werden und geben damit die Inhalte und Medien der Bewerbung zur Veröffentlichung durch den BiBeZ e.V. frei.